Vertragsbedingungen zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden von der 4 Pfoten Herberge Burgdorf. ( Gültig ab 01.09.2014 ) 



1. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund eine gültige Tollwutimpfung, sowie eine jährliche 7- Fach- Impfung hat und eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung besteht. ( der gültige Impfpass/ EU -Ausweis ist bei Abgabe mitzubringen und bleibt während des Aufenthaltes in der 4 Pfoten Herberge.

2.    Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. 
         Wir empfehlen den Hund mit entsprechendem Mittel wie z.B. FRONTLINE oder EX-SPOT vorsorglich gegen Flöhe 
         und Zecken zu behandeln.

3.     Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der
       Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von 
       einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird.
       Die dadurch entstandenen kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund
       nachweislich eine ansteckende Krankheit mit,
       trägt der Besitzer ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion 
       und Mitbehandlung angesteckter Hunde! 
       Schäden die ein Hund verursacht am Eigentum der 4 Pfoten Herberge oder 
       eines Gasthundes, sind vom Besitzer des Hundes oder dessen Tier-
       Halter-Haftpflicht-Versicherung zu bezahlen!!!


4.    Dieser Vertrag wird einmal abgeschlossen und ist gültig für alle zukünftigen Aufenthalte 
        in der 4 Pfoten Herberge. 

5.    Der Rechnungsbetrag ist bei Abgabe des Hundes abzüglich der Anzahlung in bar zu zahlen. 

6.    Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist,     
        sowie eine Reservierungsgebühr von 5,00 EUR pro Tag als Anzahlung bezahlt wurde. 

7.   Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die  
       Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag. Bei Stornierung von weniger als 4 Tage vor Abgabetermin 
       oder bei vorzeitiger Abholung beläuft sich die Entschädigung auf 10,00 EUR pro Tag und Hund. 

8.   Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig
       mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes behalten wir uns vor, bei voll belegter 
       Pension , den Hund in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. 

9.   Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht   vom Besitzer 
        verlängert, ist die 4 Pfoten Herberge Burgdorf berechtigt, nach einer Übergangszeit von fünf Tagen, den Hund
        weiterzuvermitteln bzw. woanders unterzubringen. Die dafür entstanden kosten wird dem Besitzer in Rechnung 
        gestellt.